Zeitraum | Ergebnis | Status | Entscheidung | Stellungnahme |
24. Aug. bis 10. Sept. 2021 |
gesamt: 156 Unterschriften davon gültig: 150 |
abgeschlossen | abgelehnt | PDF Link |
Im Zuge des 5G-Ausbaus sollen sogenannte „Small Cells“ installiert werden. Das Bundesverkehrsministerium liefert eine detaillierte Anleitung dazu: BMVI 5G überall. Mit einem derartigen Ausbau wird die Exposition durch künstliche elektromagnetische Felder jedoch beträchtlich zunehmen. Der aktuelle Bürgerantrag an den Gemeinderat soll den Ausbau von Small Cells auf Liegenschaften der Gemeinde verhindern.
Die Gemeinde Bad Feilnbach wird keine Rahmenverträge abschließen, die die Errichtung neuer 5G Kleinzellensender („Small Cells“) auf kommunalen Liegenschaften und die Nutzung der gemeindlichen
Infrastruktur für die Errichtung dieser beinhalten.
In Konzessionsverträgen mit den Strombetreibern wird die Gemeinde festlegen, dass in der gesamten
Strominfrastruktur (wie Stromverteilungskästen und Straßenlaternen) keine Sendeanlagen verbaut werden
dürfen.
Stattdessen verfolgt die Gemeinde Bad Feilnbach eine gezielte Vorsorgepolitik und sorgt dafür, dass ihre
Mitsprachemöglichkeiten bestmöglich erhalten bleiben.
Im Zuge des 5G-Rollouts sollen Klein- und Kleinstsender zum Einsatz kommen, die im öffentlichen Raum und auf Straßenmobiliar installiert werden, wie das
Bundesverkehrsministerium in folgender Publikation skizziert:
BMVI - Mitnutzung kommunaler Infrastruktur.
Zahlreiche Studien (EMF-Data ) weisen darauf hin, dass es durch elektromagnetische Strahlung zu Anomalien in der Blutzusammensetzung
und im Hormonspiegel kommt und Gesundheitsschäden wie Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Ohrgeräusche (Tinnitus),
Herzbeschwerden und Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Krebs und Erbschäden auftreten können, und zwar schon weit unterhalb der deutschen Grenzwerte.
In einem internationalen Appell fordern EMF-Wissenschaftler die Verantwortlichen dazu auf, die Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern zu schützen
(EMF-Scientists). Auch das Science and Technology Options Assessment (STOA) Komitee (Wissenschaftlicher
Dienst der EU) warnt vor der „experimentellen“ Einführung von 5G und sieht in seiner jüngsten Studiensichtung vom Juni 2021 klare Beweise für
gesundheitsschädigende Wirkungen elektromagnetischer Strahlung:
Health impact of 5G.
Die Studienlage erfordert die Anwendung des
Vorsorgeprinzips. Es gilt in der Umwelt- und Gesundheitspolitik in den Mitgliedsstaaten der EU:
Vorsorgeprinzip in der EU. Danach sollen Belastungen für
die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden.
Als Eigentümerin ist die Gemeinde dazu in der Lage, über Verwendungszwecke kommunaler Liegenschaften frei zu entscheiden. Insofern besteht eine
unmittelbare Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Gemeinde Bad Feilnbach in Bezug auf den Gegenstand dieses Bürgerantrags. Rahmenverträge zur
pauschalen Mitnutzung kommunaler Flächen und Infrastrukturen für Kleinsendeanlagen würden der Gemeinde Handlungsspielräume nehmen und die
Entscheidungsfähigkeit des Gemeinderates in Mobilfunkfragen erheblich einschränken. Daher möchten wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger,
einen vorsorglichen Beschluss im Gemeinderat anstoßen, um auf die Problematik solcher Verträge aufmerksam zu machen und dieses Risiko auszuschließen.